Die deutsche Bundesregierung hat eine umfassende Reform der Sozialleistungen beschlossen. Das Bürgergeld, die bisherige Leistung für Langzeitarbeitslose, soll abgeschafft und durch eine neue Leistung namens Neue Grundsicherung ersetzt werden. Nach der Zustimmung des Kabinetts muss der Gesetzesentwurf noch vom Bundestag verabschiedet werden. Sollte das Gesetz angenommen werden, treten die neuen Regelungen ab dem 1. Juli 2026 in Kraft.
Abschaffung des Bürgergeldes beschlossen
Das Kabinett der CDU/CSU-SPD-Regierung hat beschlossen, das Bürgergeld zu streichen und stattdessen die Neue Grundsicherung einzuführen. Ziel dieser Reform ist es, das bestehende System der Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose neu zu gestalten.
Das Bürgergeld wurde ursprünglich im Jahr 2022 von der damaligen SPD-Grüne-FDP-Koalition eingeführt. Es ersetzte die stark kritisierte Sozialleistung Hartz IV. Diese Leistung dient als grundlegende Existenzsicherung und unterscheidet sich vom regulären Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld I), das aus Versicherungsbeiträgen finanziert wird.
Im November 2025 waren etwa 5,2 Millionen Menschen in Deutschland auf Bürgergeld angewiesen. Darunter befanden sich etwa 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren.
Im Jahr 2025 beträgt die monatliche Zahlung für alleinstehende Bürgergeld-Empfänger 563 Euro. Für Familien mit Kindern gibt es zusätzliche Leistungen zwischen 357 und 471 Euro pro Kind, abhängig vom Alter des Kindes.
Nachdem das Kabinett dem Reformplan zugestimmt hat, wird der Gesetzesentwurf nun im Bundestag zur Abstimmung vorgelegt.
Welche Änderungen bringt die Neue Grundsicherung?
Mit der Einführung der Neuen Grundsicherung bleibt ein wichtiger Punkt unverändert:
Die monatliche Höhe der Leistung soll trotz Inflation gleich bleiben.
Die Regierung verfolgt mit der Reform vor allem das Ziel, die Zahl der Menschen zu reduzieren, die langfristig Sozialleistungen beziehen.
Strengere Voraussetzungen für Leistungsbezug
Im Vergleich zum Bürgergeld sollen die Anforderungen für den Bezug der Neuen Grundsicherung deutlich strenger sein. Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen künftig mit härteren Sanktionen rechnen.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören:
- stärkere Verpflichtung zur Teilnahme an Jobcenter-Terminen
- 30 % Kürzung der Leistungen, wenn zwei Termine versäumt werden
- zusätzliche Prüfung bei einem dritten versäumten Termin
Anhörung bei wiederholtem Fernbleiben
Wenn ein Empfänger drei Termine beim Jobcenter versäumt, wird eine sogenannte Anhörung durchgeführt. Diese kann entweder telefonisch stattfinden oder durch einen Besuch von Jobcenter-Mitarbeitern in der Wohnung des Betroffenen.
Während dieser Anhörung muss die Person erklären, warum sie den Terminen ferngeblieben ist.
Falls die Begründung als nicht ausreichend bewertet wird oder das Jobcenter die Person nicht erreichen kann, kann die Unterstützung vollständig gestrichen werden, einschließlich der Gelder für Miete und Nebenkosten.
Schutz für bestimmte Personengruppen
Der Gesetzesentwurf enthält jedoch auch Ausnahmeregelungen. Menschen mit diagnostizierten psychischen Erkrankungen sollen beispielsweise vor besonders harten Sanktionen geschützt werden.
Wenn Empfänger ein Jobangebot ablehnen, kann zwar das Arbeitslosengeld gekürzt werden, die Unterstützung für Miet- und Nebenkosten bleibt jedoch bestehen.
Änderungen bei Vermögen und Schonfrist
Derzeit können Bürgergeld-Bezieher weiterhin Leistungen erhalten, selbst wenn sie über Vermögen verfügen. Dazu zählen beispielsweise:
- Bargeld oder Ersparnisse
- Sparbriefe und Wertpapiere
- Fahrzeuge oder Schmuck
- Kapitallebensversicherungen
- Immobilien
Während der ersten 12 Monate des Bürgergeldbezugs werden diese Vermögenswerte nur berücksichtigt, wenn sie als erheblich gelten.
Als erheblich gelten derzeit Vermögen von:
- mehr als 40.000 Euro für eine alleinstehende Person
- plus 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied
Mit der Einführung der Neuen Grundsicherung soll diese Schonfrist vollständig abgeschafft werden. Das bedeutet, dass Vermögenswerte von Beginn an stärker berücksichtigt werden.
Kritik von Sozialverbänden
Die geplanten Reformen haben in Deutschland starke Kritik von Sozialorganisationen ausgelöst.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte bei der Vorstellung der Entscheidung, dass niemand in Deutschland durch die Reform obdachlos werden müsse. Gleichzeitig betonte er, dass Personen, die sich überhaupt nicht beim Jobcenter melden, möglicherweise keine Unterstützung benötigen.
Mehrere Sozialverbände sehen die Reform jedoch kritisch.
Der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Joachim Rock, warnte laut einem Bericht der Tagesschau, dass die geplanten Sanktionen das Existenzminimum erheblich gefährden könnten, insbesondere für sozial benachteiligte Gruppen.
Auch Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), kritisierte die Reform. Seiner Ansicht nach konzentriere sich die Regierung zu stark auf strengere Sanktionen gegenüber Bedürftigen.
Vertreter von Diakonie Deutschland forderten stattdessen, die Jobcenter besser auszustatten, damit sie Menschen durch qualifizierte Beratung, Unterstützung und Vermittlung langfristig in Arbeit bringen können.
Fazit
Die geplante Einführung der Neuen Grundsicherung markiert eine bedeutende Veränderung im deutschen Sozialstaat. Während die Höhe der Leistungen unverändert bleiben soll, werden die Bedingungen für den Bezug deutlich strenger. Insbesondere strengere Terminpflichten, härtere Sanktionen und der Wegfall der Vermögens-Schonfrist könnten den Zugang zu Sozialleistungen erheblich verändern. Gleichzeitig wächst die Kritik von Sozialverbänden, die negative Auswirkungen auf vulnerable Bevölkerungsgruppen befürchten. Ob und in welcher Form die Reform umgesetzt wird, entscheidet letztlich die Abstimmung im Bundestag.
Domande frequenti
Wenn der Bundestag dem Gesetz zustimmt, soll die Neue Grundsicherung ab dem 1. Juli 2026 gelten.
Die monatlichen Leistungen sollen vorerst auf dem gleichen Niveau wie beim Bürgergeld bleiben.
Im November 2025 waren etwa 5,2 Millionen Menschen in Deutschland auf Bürgergeld angewiesen, darunter 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren.
