Das Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung in Deutschland, die Eltern finanziell unterstützt, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes ihre Arbeitszeit reduzieren oder vorübergehend ganz pausieren.
Ziel dieser Leistung ist es, Einkommensverluste während der Elternzeit auszugleichen und Familien mehr Zeit für die Betreuung ihres Babys zu ermöglichen.
Grundsätzlich hat jeder Elternteil Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, um sich um das Kind zu kümmern.
Während dieser Zeit kann Elterngeld beantragt werden. Neben Arbeitnehmern können auch Beamte, Selbstständige, Arbeitslose und Hauspersonen diese Leistung erhalten.
Beim Elterngeld gibt es verschiedene Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Diese Optionen können je nach Familiensituation miteinander kombiniert werden.
Basiselterngeld: Dauer, Höhe und Partnermonate
Das Basiselterngeld richtet sich vor allem an Familien, die im ersten Lebensjahr ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um sich vollständig um die Betreuung zu kümmern.
Wenn nur ein Elternteil das Kind betreut, wird das Basiselterngeld bis zu zwölf Monate gezahlt. Voraussetzung für Arbeitnehmer ist, dass sie zuvor Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber beantragt haben.
Mutterschaftsleistungen werden angerechnet
Wichtig für den Antrag: Monate, in denen Mutterschaftsgeld gezahlt wird, zählen automatisch als Monate mit Basiselterngeld. Diese Regel gilt auch für Beamtinnen und Soldatinnen, die während des Mutterschutzes weiterhin ihr Gehalt erhalten.
Partnermonate
Wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen, können sie zusätzliche Monate erhalten. Nimmt der zweite Elternteil mindestens zwei Monate Elternzeit, entstehen sogenannte Partnermonate. Dadurch verlängert sich der Bezugszeitraum auf insgesamt 14 Monate.
Alleinerziehende haben ebenfalls die Möglichkeit, den Anspruch auf bis zu 14 Monate Basiselterngeld auszudehnen.
ElterngeldPlus: Vorteile bei Teilzeitarbeit
Das ElterngeldPlus wurde speziell für Eltern eingeführt, die nach der Geburt ihres Kindes früher wieder arbeiten möchten, jedoch in Teilzeit.
Im Vergleich zum Basiselterngeld gelten folgende Unterschiede:
- Die Leistung wird doppelt so lange gezahlt
- Der monatliche Betrag beträgt jedoch nur etwa die Hälfte des Basiselterngeldes
Ein großer Vorteil: Zusätzliche Einkünfte aus Teilzeitarbeit werden nicht sofort vollständig angerechnet. Familien können daher leichter Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Elterngeld erhalten.
Bei dieser Variante dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Sonderregelung bei Frühgeburten
Wenn ein Kind deutlich vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommt, verlängert sich der Anspruch auf Basiselterngeld. Je früher die Geburt erfolgt, desto mehr zusätzliche Monate werden gewährt.
Zusätzliche Monate beim Basiselterngeld
| Frühere Geburt | Zusätzliche Monate |
|---|---|
| 6 Wochen früher | +1 Monat |
| 8 Wochen früher | +2 Monate |
| bis zu 12 Wochen früher | +3 Monate |
| bis zu 16 Wochen früher | +4 Monate |
Diese Regelungen basieren auf § 4 Absatz 5 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG).
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen, das Eltern vor der Geburt ihres Kindes erzielt haben. Auch Eltern ohne vorheriges Einkommen können Elterngeld erhalten.
Höhe des Basiselterngeldes
Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat.
Im Durchschnitt ersetzt die Leistung etwa 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Grundlage für die Berechnung ist das Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes.
Eltern, deren monatliches Netto vor der Geburt über 2.770 Euro lag, erhalten den Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich.
Zuschläge für Geschwister und Mehrlinge
- Wenn im Haushalt bereits ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren leben, erhalten Eltern einen Geschwisterbonus von 10 Prozent, mindestens jedoch 75 Euro.
- Bei Zwillingen oder Mehrlingen gibt es zusätzlich 300 Euro pro weiterem Kind.
ElterngeldPlus: Höhe und Bezugsdauer
Beim ElterngeldPlus gelten andere Grenzen:
- Mindestbetrag: 150 Euro monatlich
- Höchstbetrag: 900 Euro monatlich
Der maximale Bezugszeitraum beträgt bis zu 28 Monate für beide Eltern oder für Alleinerziehende.
Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus. Zuschläge für Geschwister, Mehrlinge oder Frühgeburten gelten auch hier, allerdings verteilt über einen längeren Zeitraum.
Partnerschaftsbonus: Zusätzliche Monate für gemeinsame Betreuung
Wenn beide Eltern gleichzeitig arbeiten und sich die Kinderbetreuung teilen, können sie vom Partnerschaftsbonus profitieren.
Dieser Bonus ermöglicht zusätzliche zwei bis vier Monate ElterngeldPlus, wenn beide Eltern während dieser Zeit:
- zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten
- sich gemeinsam um das Kind kümmern
Jeder Elternteil kann bis zu vier Partnerschaftsbonus-Monate erhalten. Diese müssen jedoch zusammenhängend und gleichzeitig genommen werden. Auch Alleinerziehende können diese zusätzlichen Monate nutzen.
Möglichkeiten, das Elterngeld zu erhöhen
Die Höhe des Elterngeldes lässt sich teilweise beeinflussen.
Einkommen vor der Geburt
Da die Leistung auf dem früheren Einkommen basiert, kann ein höheres Einkommen im Berechnungszeitraum vor der Geburt zu einem höheren Elterngeld führen.
Bei Arbeitnehmerinnen wird das Einkommen aus den zwölf Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berücksichtigt.
Besonderheiten für Selbstständige
Für Selbstständige zählt nicht der Zeitraum der letzten zwölf Monate, sondern der Gewinn aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. Wer eine Schwangerschaft plant, kann daher versuchen, den Gewinn in diesem Jahr zu erhöhen.
Steuerklassenwechsel
Auch ein Wechsel der Steuerklasse kann das Elterngeld beeinflussen. Wenn dadurch das Nettoeinkommen steigt, erhöht sich auch der mögliche Elterngeldanspruch.
Wichtig ist jedoch: Der Steuerklassenwechsel muss mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen.
Elterngeld beantragen: Fristen und wichtige Unterlagen
Der Antrag auf Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes gestellt. Da jedes Bundesland eigene Formulare verwendet, unterscheiden sich die Anträge teilweise stark.
Viele Bundesländer bieten inzwischen digitale Antragsassistenten an. Dennoch müssen Familien häufig weiterhin Unterlagen in Papierform einreichen.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Allerdings wird Elterngeld maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Daher sollten Eltern den Antrag möglichst früh stellen.
Wichtige Unterlagen
Für den Antrag werden in der Regel folgende Dokumente benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Gehaltsabrechnungen der letzten Monate (bei Arbeitnehmern)
- Steuerbescheid des Vorjahres (bei Selbstständigen)
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
- Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Nachweis über gewährte Elternzeit
Fazit
Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien, die nach der Geburt ihres Kindes mehr Zeit für Betreuung und Erziehung einplanen möchten.
Durch verschiedene Varianten wie Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus können Eltern das Modell flexibel an ihre persönliche Situation anpassen.
Die Höhe der Leistung hängt vor allem vom Einkommen vor der Geburt ab und kann zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich liegen. Wer Teilzeit arbeitet, kann mit ElterngeldPlus länger Leistungen beziehen. Auch zusätzliche Monate durch Partnermonate oder den Partnerschaftsbonus machen das System für viele Familien attraktiver.
Im März 2026 bleibt das Elterngeld damit eine zentrale familienpolitische Leistung, die Eltern finanzielle Sicherheit während der Elternzeit bietet.
Häufig gestellte Fragen
Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung, die Eltern finanziell unterstützt, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes weniger arbeiten oder pausieren.
Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat. Die genaue Höhe hängt vom vorherigen Einkommen ab.
ElterngeldPlus ermöglicht längere Zahlungen bei Teilzeitarbeit. Der monatliche Betrag ist geringer, dafür wird die Leistung länger gezahlt.
